Antworten

  1. Wer ist Ansprechpartner für mich als Vermittler?
  2. Betrifft Ihre Frage einen Lebensversicherungsvertrag Ihres Kunden, ist die Protektor Lebensversicherungs-AG Ihr Ansprechpartner.
    Wenn Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen wollen, rufen Sie uns unter der Hotline 0621 49493-0 an. Montag – Donnerstag zwischen 8.00 - 17.00 Uhr und Freitag zwischen 8.00 - 16.00 Uhr stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
    Per E-Mail erreichen Sie uns unter: service@protektor-ag.de, oder senden Sie uns ein Fax an: 0621 49493-2420.

    Selbstverständlich können Sie uns auch auf dem Postweg anschreiben.

    Unsere Postanschrift lautet:
    Protektor Lebensversicherungs-AG
    Postfach 10 24 11
    68024 Mannheim

    Für Fragen zu Courtage- bzw. Provisionsregelungen stehen Ihnen – wie bisher – die Mitarbeiter der Mannheimer AG Holding zur Verfügung. Die Mitarbeiter der zuständigen Abteilung Vertrieb EV1 erreichen Sie telefonisch unter 0621 457-4575, per Fax unter 0621 457-4257.
    E-Mails richten Sie bitte an EV1@mannheimer.de.

  3. Wer ist Ansprechpartner für den Kunden?
  4. Für Ihre Kunden besteht die Möglichkeit, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen. Hierfür haben wir eigens eine Kundenhotline eingerichtet.
    Unter der Nummer 0180 2626294 (6 Cent pro Anruf) stehen unsere Mitarbeiter im Kundenservice in der Zeit von Montag - Donnerstag zwischen 8.00 - 17.30 Uhr und Freitag zwischen 8.00 - 16.00 Uhr gerne zur Verfügung.

  5. Was ändert sich an den Verträgen durch den Übergang auf Protektor?
  6. Im Grunde genommen ändert sich gar nichts. Die Protektor Lebensversicherungs-AG hat alle bei der Mannheimer Lebensversicherung AG abgeschlossenen Verträge mit Wirkung zum 1. Oktober 2003 übernommen und führt diese unverändert fort – mit sämtlichen Leistungen, die bei Vertragsabschluss garantiert worden sind, einschließlich aller in der Vergangenheit zugeteilten Überschussanteile.

  7. Warum ist der Vertrag Ihres Kunden bei Protektor sicher?
  8. Protektor ist ein Unternehmen, das von allen Lebensversicherungsunternehmen getragen wird. Die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisierten Lebensversicherer beteiligen sich an dieser Auffanggesellschaft zum Schutz der Versicherten (Gesellschafter). Sie verfolgen damit das Ziel, das besondere Vertrauen in das Produkt Lebensversicherung mit seinen langfristigen Leistungsversprechen zu erhalten.

    Ohne Protektor hätte die Aufsichtsbehörde zeitweilig alle Arten von Zahlungen, insbesondere Versicherungsleistungen wie Renten- und Kapitalzahlungen, zur Vermeidung eines Konkurses verbieten können. Auch eine Herabsetzung der garantierten Versicherungsleistungen wäre möglich gewesen. Die Versicherungsnehmer hätten jedoch die Beiträge in unveränderter Form weiterzahlen müssen.

    Weil die Lebensversicherer ihre Kunden vor solchen Maßnahmen schützen wollen, haben sie sich mit eigenem Kapital an der Auffanggesellschaft beteiligt. Protektor sichert somit den übernommenen Versicherungsvertragsbestand mit allen Rechten und Pflichten.

  9. Was passiert mit den Rückstellungen, und wer ist für die Kapitalanlage verantwortlich?
  10. Mit dem Management unserer Kapitalanlagen ist eine externe Kapitalanlagengesellschaft betraut. Unmittelbar nach der Bestandsübertragung haben wir unsere Kapitalanlagen in Höhe von (nach Marktwerten) rund 2,96 Mrd. Euro (Stand 2003) in risikoarme, vorwiegend festverzinsliche Wertpapiere umgeschichtet.

    Sie können davon ausgehen, dass das vorhandene Kapital wie auch die laufenden Beitragseinnahmen rentabel angelegt sind. Schließlich wollen wir neben der garantierten Verzinsung im gesetzlichen Rahmen auch der so genannten Rückstellung für die Beitragsrückerstattung (freie RfB) Mittel zur Verfügung stellen, um den Verträgen unserer Kunden auch wieder Überschüsse gutschreiben zu können.

  11. Ab wann ist wieder mit Überschüssen zu rechnen?
  12. Mit den aus den Beiträgen der Kunden am Kapitalmarkt erwirtschafteten Erträgen wird in erster Linie der Versicherungsbestand gesichert und konsolidiert. Gewinne aus diesen Anlagen kommen den Kunden im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zugute.

    Bei Versicherungen mit Kapitalbildung haben wir für das Jahr 2007 die Überschussbeteiligung wieder aufgenommen. Insgesamt werden wir für das Jahr 2007 für Kapitalbildende Versicherungen eine Gesamtverzinsung (garantierter Rechnungszins plus Zinsüberschussanteil) von 3,5% zuweisen. Seit dem Jahr 2003 lag der Überschusssatz bei Null, um zunächst den Aufbau von Reserven zu gewährleisten. Risiko- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind durchgängig überschussberechtigt geblieben.

    Allerdings wäre es insbesondere bei der gegenwärtigen Situation an den Finanzmärkten fahrlässig, "sichere" Angaben zur künftigen Entwicklung der Überschussbeteiligungen zu machen. Wir können dies ebenso wenig wie alle anderen Lebensversicherungsunternehmen.

  13. Der Abschluss von Neugeschäft ist nicht mehr möglich - können vertraglich vereinbarte Optionen dennoch in Anspruch genommen werden?
  14. Der einmal vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz bleibt unverändert. Vertraglich festgelegte Optionen - wie etwa das Anrecht des Kunden auf Ausweitung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung - können selbstverständlich eingelöst werden.

  15. Welche Möglichkeiten haben die Versicherten bei Zahlungsschwierigkeiten?
  16. Führen schwerwiegende Gründe dazu, dass ein Kunde die Beiträge vorübergehend nicht mehr aufbringen kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Versicherungsschutz anzupassen, beispielsweise:

    • Beitragsfreistellung & Wiederinkraftsetzung
    • Policendarlehen
    • Umstellung der Zahlweise.

    Weitere Einzelheiten finden Sie im Bereich Fragen und Antworten für Kunden. Oder rufen Sie unsere Hotline unter 0180 2626294 an - wir beraten Sie gerne.

  17. Warum soll ich meinen Kunden empfehlen, den Lebensversicherungsvertrag bei Protektor weiterzuführen?
  18. Es gibt eine Reihe guter Gründe, den Lebensversicherungsvertrag bei Protektor weiterzuführen:

    • Bei einem Neuabschluss bei einer anderen Versicherungsgesellschaft würde - insbesondere bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen – eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen; durch ein höheres Eintrittsalter wäre ein im Verhältnis höherer Beitrag zu zahlen.
    • Der Rechnungszins ist ab 1.1.2007 für neu abgeschlossene Verträge auf 2,25 Prozent reduziert worden. In der Vergangenheit betrug er je nach Abschlusszeitpunkt bzw. Tarifgeneration zwischen 3 Prozent und 4 Prozent.
    • Bei Kündigung verliert Ihr Kunde einen Versicherungsschutz, für den es beim Abschluss des Vertrages gute Gründe gab und der in dieser Art womöglich nicht mehr verfügbar ist.
    • Schließlich kann sich die Protektor Lebensversicherungs-AG aufgrund ihrer besonderen Aufgaben- und Zielstellung mit rentabler Kapitalanlage gut aufstellen und hat bei Versicherungen mit Kapitalbildung für das Jahr 2007 die Überschussbeteiligung wieder aufgenommen.

  19. Was passiert mit den Provisionen? Gilt die Vertrags- bzw. die Maklerzusage noch?
  20. Die Interessen der Vermittler wurden bei den Vertragsverhandlungen zwischen Protektor und Mannheimer berücksichtigt. Danach zahlt die Mannheimer AG Holding als Ihr Vertragspartner Ihnen weiterhin bestandsbezogene vertragliche Vergütungen. Dies gilt für Abschlussvergütungen, die aus den planmäßigen Erhöhungen der Beiträge und Leistungen dynamischer Versicherungen resultieren oder auf versicherungsvertraglich vereinbarten Optionen beruhen. Gleiches gilt für vereinbarte Betreuungsvergütungen. Die Vergütungen werden wie bisher Ihrem bekannten Vermittlerkonto gutgeschrieben. Diese Vereinbarungen gelten auch dann, wenn Protektor die Bestände an einen anderen Versicherer übertragen sollte.