Der Sicherungsfonds wird über Jahresbeiträge der Mitglieder finanziert. Diese betragen max. 0,2‰ der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der deutschen Lebensversicherer bis ein Vermögen von insgesamt 1‰ der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen (Stand 12/2010: ca. 762 Mio. €) erreicht ist. Das Vermögen des Sicherungsfonds ist seit 2010 vollständig aufgebaut.
Für den Fall, dass der Sicherungsfonds den Versicherungsbestand eines Not leidenden Lebensversicherungsunternehmens sanieren muss, können weitere Sonderbeiträge erhoben werden. Voraussetzung hierfür ist eine Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Übertragung des Versicherungsbestandes auf den Sicherungsfonds. (§ 125 Abs. 2 VAG) Für detaillierte Regelungen zur Finanzierung des Sicherungsfonds hat das Bundesministerium der Finanzen eine Rechtsverordnung erlassen („Sicherungs-Finanzierungs-Verordnung(Leben) - SichLVFinV“).