Protektor begegnet Vorwürfen des BdV mit Unverständnis
Zur Medieninformation des Bundes der Versicherten (BdV) vom 2. März 2004 und den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue erklärt der Vorstand der Protektor Lebensversicherungs-AG:
- Der Argumentation des Bundes der Versicherten begegnet Protektor mit größtem Unverständnis. Entschuldigend kann allenfalls angeführt werden, dass der BdV die Zusammenhänge nicht verstanden hat. Wäre nämlich das Nachrangdarlehen an die Mannheimer AG Holding (MAG) in Höhe des Nominalwertes werthaltig gewesen, hätte es der Hilfestellung von Protektor nicht bedurft. In diesem Falle hätte die MAG die Unterdeckung bei der Mannheimer Lebensversicherung AG (MLV) selbst ausgleichen können.
- Das Engagement der hinter Protektor stehenden 103 Lebensversicherer sichert das vertraglich garantierte Leistungsversprechen der Kunden der ehemaligen Mannheimer Lebensversicherung AG, indem im Zuge der Bestandsübertragung die Deckungslücke bei den Kapitalanlagen der MLV ausgeglichen wurde.
- Richtig ist, dass sich die Protektor Lebensversicherungs-AG am 22. Dezember 2003 mit der Mannheimer AG Holding und der Uniqa über die Ablösung des nachrangigen Darlehens verständigt hat. Diese Vereinbarung ist vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation der MAG getroffen worden, nach der bei der MAG zum Jahresende 2003 ausweislich des Berichtes ihres Vorstandes auf der Hauptversammlung am 27. Februar 2004 ein Verlust von voraussichtlich 200 Mio. € eingetreten und nur noch ein Eigenkapital von lediglich 4,8 Mio. € vorhanden war. Dadurch wurde den Interessen von Protektor in bestmöglicher Weise Rechnung getragen.
Mannheim, 2. März 2004