Protektor erfüllt Anforderungen der Aufsichtsbehörde – Gesellschafter haben Kapitalrücklage fristgerecht eingezahlt – Wandel zu einem funktionsfähigen Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen
Alle 103 Gesellschafter der Protektor Lebensversicherungs-AG haben auf Basis der Verpflichtungserklärung bis Ende vergangener Woche ihren Anteil an der erforderlichen Kapitalrücklage in Höhe von rund 240 Mio. € fristgerecht geleistet. Damit ist eine zentrale Forderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfüllt, nach der die sich nach der Bestandsübertragung zu Marktwerten ergebende Unterdeckung des übernommenen Versicherungsbestandes bei Protektor in Höhe von 203 Mio. € auszugleichen war.
Darüber hinaus haben die Gesellschafter von Protektor alle Anteile des nachrangigen Darlehens in Höhe von mehr als 60 Mio. € gezeichnet. Protektor erfüllt damit die Bedeckung der versicherungstechnischen Passiva mit Kapitalanlagen ebenso wie das Solvabilitätserfordernis des per 1. Oktober 2003 übernommen Versicherungsbestandes.
Gemäß der Übertragungsbilanz Mannheimer Lebensversicherung AG/Protektor Lebensversicherungs-AG zum 1. Juli 2003 ergab sich eine bilanzielle Unterdeckung in Höhe von rund 203 Mio. € sowie ein Solvabiliätserfordernis in Höhe von rund 143 Mio. €. Neben dem Einsatz von Finanzierungsmitteln durch Rückversicherer sowie durch die Einzahlung von 240 Mio. € als Bareinlage in die Kapitalrücklage und der Zeichnung aller Anteile des nachrangigen Darlehen in Höhe von 60 Mio. € wird das Defizit voll ausgeglichen.
Die Protektor Lebensversicherungs-AG hat damit den Wandel von einer Gesellschaft auf Abruf zu einem funktionsfähigen Lebensversicherungsunternehmen binnen zwei Monaten abgeschlossen und sichert als marktwirtschaftliches Instrument die Erfüllbarkeit der Versicherungspolicen der Kunden.
Mannheim, 21. Oktober 2003