Sicherungsfonds für die Lebensversicherer
Durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 15. Dezember 2004 hat der Gesetzgeber die Errichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer verbindlich vorgeschrieben.
Dieser Sicherungsfonds dient dem Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstigen aus dem Lebensversicherungsvertrag begünstigten Personen.
Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist vom Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung („Beleihungs-Rechtsverordnung“) mit den Aufgaben und Befugnissen des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer betraut worden. Die ursprünglich als freiwillige Auffanggesellschaft gegründete Protektor Lebensversicherungs-AG hat ihre Satzung entsprechend angepasst. (Historie).
Der Sicherungsfonds erstellt jährlich einen Geschäftsbericht. Sämtliche Vermögensgegenstände, die im Zusammenhang mit dem Sicherungsfonds stehen, werden strikt getrennt vom übrigen Vermögen der Protektor Lebensversicherungs-AG verwaltet.