Finanzierung des Sicherungsfonds
Die Finanzierung des Sicherungsfonds ist auf die Fortsetzung der Versicherungsverträge ausgerichtet. Der Sicherungsfonds wird über Jahresbeiträge der Mitglieder finanziert. Diese betragen max. 0,2‰ der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der deutschen Lebensversicherer bis ein Vermögen von insgesamt 1‰ der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen (Stand 12/2023: ca. 1,2 Mrd. EUR) erreicht ist. Das Vermögen des Sicherungsfonds ist seit 2010 vollständig aufgebaut und wird jährlich an die versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen angepasst.
Für den Fall, dass der Sicherungsfonds den Versicherungsbestand eines Not leidenden Lebensversicherungsunternehmens sanieren muss, können weitere Sonderbeiträge erhoben werden. Voraussetzung hierfür ist eine Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Übertragung des Versicherungsbestandes auf den Sicherungsfonds. (§ 222 Abs. 2 VAG) Für detaillierte Regelungen zur Finanzierung des Sicherungsfonds hat das Bundesministerium der Finanzen eine Rechtsverordnung erlassen
Sicherungs-Finanzierungs-Verordnung (Leben) – SichLVFinV – („Sicherungs-Finanzierungs-Verordnung (Leben) – SichLVFinV“).