Die Protektor Lebensversicherungs-AG hat als freiwillige Auffanggesellschaft der deutschen Lebensversicherer entsprechend der
Satzung am 1. Oktober 2003 (wirtschaftlicher Übergang)
Historie den Vertragsbestand der Mannheimer Lebensversicherung AG übernommen. Auf Grundlage der von der Lebensversicherungswirtschaft abgegebenen Verpflichtungserklärung ist der Kapitalanlagebestand saniert worden (
Geschäftsberichte). Die Verträge werden seither von der Protektor Lebensversicherungs-AG weitergeführt.
Die Verpflichtungserklärung wurde Ende 2006 aufgrund der Errichtung des gesetzlichen Sicherungsfonds erneuert und neben den Aktionären von Protektor auch von allen übrigen Mitgliedern des Sicherungsfonds abgegeben. Sie dient dem ergänzenden Schutz der Lebensversicherungsverträge, für den Fall, dass die Mittel des gesetzlichen Sicherungsfonds bei einer zukünftigen Bestandsübertragung nicht zur Sanierung ausreichen.
Keine Änderungen für die Kunden
Für die Versicherten der Mannheimer Lebensversicherung AG hat sich nach dem Übergang ihrer Verträge auf Protektor im Grunde genommen nichts geändert. Die Leistungen für die Altersvorsorge und den Risikoschutz werden in vollem Umfang garantiert, ebenso die bereits gewährten Gewinnbeteiligungen. Vereinbarte Vertragsoptionen, etwa Dynamisierungen und Vertragsanpassungen bleiben erhalten. In vielen Fällen werden sogar die Ansprechpartner dieselben sein. Zum Kundenservice
Übernahme aller Leistungen und Verpflichtungen
Protektor steht für alle Verpflichtungen ein, die sich aus dem 2003 übernommenen Vertragsbestand ergeben. Bisher gewährte Leistungen bleiben erhalten und die Verpflichtungen aus den Verträgen sind gesichert. Sämtliche Vertragsoptionen der Versicherten bleiben gewahrt. Bei der Überschussbeteiligung für das Jahr 2011 werden die Zinsüberschüsse auf Null und die Verzinsung von Ansammlungsguthaben auf den jeweiligen Rechnungszins gesenkt (im Vorjahr: Gesamtverzinsung von 3,7%). Wegen der fortgesetzt anhaltenden Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt sind langfristig niedrigere Kapitalerträge und damit der Ausfall von Zinsüberschüssen zu erwarten. Eine nicht angemessene zu hohe Überschussbeteiligung könnte die Erfüllung der zukünftigen Leistungsverpflichtungen gefährden, weshalb eine Senkung der Überschussbeteilung für das Jahr 2011 geboten ist. Risiko- und Berufsunfähigkeitsversicherung sind durchgängig überschussberechtigt geblieben.