Antworten zu Vertragsleistungen, Beitragszahlungen, Überschussbeteiligung
- Wer sind meine Ansprechpartner?
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung bei einem Versicherungsmakler abgeschlossen haben, können Sie sich auch künftig an ihn wenden. Auch die Vertreter der Mannheimer bleiben weiterhin Ihre Ansprechpartner. Wenn Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen wollen, können Sie gerne unsere Kundenhotline anrufen: Montag – Donnerstag zwischen 8.00 - 17.00 Uhr und Freitag zwischen 8.00 - 16.00 Uhr stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0621 49493-0 zur Verfügung.
- Sind sämtliche Leistungen und Leistungsversprechen von der Protektor Lebensversicherungs-AG übernommen worden?
Ja. So wie Sie Ihre Versicherung mit der ehemaligen Mannheimer Lebensversicherung AG abgeschlossen haben, wird sie von uns fortgeführt - mit den garantierten, im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen bzw. Rentenleistungen und dem Risikoschutz. Auch die üblichen Vertragsoptionen, etwa Dynamisierungen und Vertragsanpassungen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen bleiben erhalten, ebenso die Ihrem Vertrag bereits gutgeschriebenen Gewinnbeteiligungen.
- Bleiben die in Aussicht gestellten Überschussanteile erhalten?
Überschussanteile, die Ihrem Vertrag bereits für die vergangenen Jahre gutgeschrieben wurden, bleiben erhalten.
- Sind meine bisher gezahlten Beiträge und angesammelten Zinsen sicher?
Ja. Ihre an die ehemalige Mannheimer Lebensversicherung AG gezahlten Beiträge sind sicher. Auch die Ihren Verträgen in den vergangenen Jahren bereits gutgeschriebenen Überschussanteile bleiben Ihnen erhalten. Die Protektor Lebensversicherungs-AG verzinst das angesparte Guthaben mit dem Ihrem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Garantiezins. In der Vergangenheit betrug dieser Zins je nach Abschlusszeitpunkt bzw. Tarifgeneration zwischen 3 Prozent und 4 Prozent.
- Kann es Einschränkungen im Risiko- bzw. Versicherungsschutz geben?
Nein. Der Versicherungs- bzw. Risikoschutz wird nicht eingeschränkt. Protektor ist zu dem Zweck gegründet worden, die Kunden von in Not geratenen Lebensversicherungsunternehmen gegen Einbußen bei ihren Lebensversicherungen abzusichern.
- Bleiben die Möglichkeiten für die Änderung meiner Lebensversicherung erhalten?
Ja. Die in Ihrem mit der ehemaligen Mannheimer Lebensversicherung AG abgeschlossenen Vertrag enthaltenen Möglichkeiten zur Vertragsveränderung wie Dynamisierung, Beitragsfreistellung und Änderung der Begünstigten bleiben Ihnen erhalten.
- Sind Beitragserhöhungen geplant?
Nein. Erhöhungen der im Versicherungsschein ausgewiesenen Beiträge sind nicht geplant. Bei einigen Versicherungsvarianten werden die Beiträge mit Überschussanteilen verrechnet. Dadurch können sich geringere Zahlbeiträge ergeben. Die Höhe der Überschussanteile wird jährlich überprüft, neu festgelegt und Ihnen mitgeteilt.
Antworten zu Kündigung und Rückkaufswerten
- Welche Möglichkeiten habe ich, den Versicherungsvertrag bei Zahlungsschwierigkeiten aufrechtzuerhalten?
Es ist sinnvoll, einen Vertrag auch dann weiterzuführen, wenn Sie durch Arbeitslosigkeit oder andere Umstände in Zahlungsschwierigkeiten geraten sollten. Denn eines steht fest: Jede Vertragskündigung ist für Sie mit erheblichen Einbußen verbunden. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Vertrag bei Zahlungsschwierigkeiten fortzuführen und Ihren Risikoschutz aufrechtzuerhalten: Vorausgesetzt, Sie haben eine bestimmte Mindestsumme bereits angespart, können Sie beispielsweise mit den Beitragszahlungen so lange aussetzen, bis Sie wieder über mehr Geld verfügen. Dadurch verringert sich allerdings die Versicherungssumme. Um das zu vermeiden, können wir Ihnen die Beiträge für einen vereinbarten Zeitraum auch stunden. Eine solche Stundung kann sich nur auf den Sparbeitrag beziehen. In diesem Fall werden ausschließlich die Risikobeiträge weitergezahlt, damit der Risikoschutz erhalten bleibt. In beiden Fällen werden die ausstehenden Raten zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt, die vereinbarte Versicherungssumme bleibt unverändert. Wenn Sie Ihre Beiträge dauerhaft senken möchten, können Sie die vereinbarte Versicherungssumme herabsetzen - dabei müssen Sie allerdings eine Verminderung des Versicherungsschutzes in Kauf nehmen. Vielleicht hilft es Ihnen aber auch schon über einen Engpass hinweg, wenn Sie auf eine monatliche Zahlungsweise umstellen. Die jeweils zu entrichtenden Raten fallen dann entsprechend kleiner aus.
- Kann es sinnvoll sein, meinen Versicherungsvertrag zu kündigen?
Im Allgemeinen nicht. Beachten Sie, dass Sie bei einer Kündigung den Risikoschutz verlieren und Einbußen beim Rückkaufswert u.a. infolge des Stornoabzugs hinnehmen müssen. Denn bei kapitalbildenden Lebensversicherungen erhalten Sie bloß den Rückkaufswert. Außerdem müssen Sie den Aufwand beim Abschluss einer neuen Lebensversicherung einkalkulieren. Wenn Sie einen neuen Vertrag mit einem anderen Versicherungsunternehmen abschließen, wird vor allem bei Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen Ihre Gesundheit erneut geprüft. Gegebenenfalls werden Sie wegen eines höheren Eintrittsalters auch einen höheren Beitrag zahlen müssen. Bei einem neuen Vertrag wären zudem erneut Abschlusskosten fällig, die in der Regel aus den Beitragszahlungen finanziert werden.
- Wie hoch ist der Rückkaufswert meiner Lebensversicherung?
Sofern in Ihrem Vertrag ein Rückkaufswert vorgesehen ist und Sie diesen erfahren wollen, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen. Im Zusammenhang mit dem Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung ist es wichtig für Sie zu wissen, dass die von Ihnen gezahlten Beiträge nicht vollständig zum Ansparen der vereinbarten Summe verwendet werden können. Der Beitrag, den Sie für Ihren Lebensversicherungsvertrag zahlen, setzt sich folgendermaßen zusammen:
1. Risikobeitrag
2. Abschluss- und Verwaltungskostenanteil
3. Sparbeitrag
1. Risikobeitrag
Der Risikobeitrag wird verwendet, um bei Versicherungsfällen die vereinbarte Leistung zu zahlen.
2. a) Abschlusskostenanteil
Bei Abschluss des Vertrages fallen Kosten für die individuelle Beratung, für die Ausstellung des Versicherungsscheines, eventuelle Arztkosten sowie Personalkosten an. Diese werden vom Versicherer vorgestreckt. Sie zahlen mit jedem Beitrag einen Anteil und tilgen damit über die gesamte Dauer Ihrer Beitragszahlungen diese Abschlusskosten.
2. b) Verwaltungskostenanteil
Dieser Anteil deckt die Kosten, die beim Verwalten Ihres Versicherungsvertrages (z.B. Beitragseinzug, Auskünfte, Änderungen, Auszahlungen) entstehen.
3. Sparbeitrag
Der Sparbeitrag ist der Teil Ihres Beitrags, der nach Abzug des Risikobeitrages, des Abschlusskosten- und des Verwaltungskostenanteils verbleibt. Er wird Ihrem Konto gutgeschrieben und mit dem vertraglich garantierten Zins verzinst. Werden die Beiträge regelmäßig gezahlt, wächst das Guthaben der Sparbeiträge bei kapitalbildenden Lebensversicherungen bis zum Ablauf der Versicherung auf die Versicherungssumme an und garantiert, dass die vereinbarte Summe auch ausgezahlt wird. Wird eine kapitalbildende Lebensversicherung gekündigt, kann die Rückerstattung (Rückkaufswert) nur aus dem Guthaben der Sparbeiträge erfolgen. Das Guthaben wird außerdem um einen Stornoabzug gekürzt, um die noch nicht getilgten Abschlusskosten und z.B. den zusätzlichen Aufwand bei der Kapitalanlage auszugleichen. Grundsätzlich gilt: Je früher eine Lebensversicherung gekündigt wird, um so niedriger ist der Rückkaufswert.
- Was muss ich beachten, wenn ich meinen Versicherungsvertrag zur Finanzierung eingesetzt habe?
In diesem Fall müssen Sie davon ausgehen, dass die Ihnen bei Vertragsabschluss von der ehemaligen Mannheimer Lebensversicherung AG prognostizierte voraussichtliche Ablaufleistung (inklusive aller Überschussbeteiligungen) geringer ausfallen wird. Die Prognosen der ehemaligen Mannheimer Lebensversicherung AG sind wie die vieler Lebensversicherer von der realen Entwicklung an den Kapitalmärkten überholt. Überschussanteile, die die ehemalige Mannheimer Lebensversicherung AG Ihrem Vertrag bereits für die vergangenen Jahre gutgeschrieben hat, bleiben Ihnen jedoch in jedem Fall erhalten.
- Wie wirkt sich die Überschussentwicklung auf meinen Rentenversicherungsvertrag aus, der sich bereits in der Rentenbezugszeit befindet?
Der der Rentenversicherung zugrundeliegende Rechnungszins (oder Garantiezins) ist sowohl für die Phase vor Rentenbezug als auch in der Rentenbezugsphase kalkulatorisch berücksichtigt. Altersrentenversicherungen sind auch während des Rentenbezugs überschussberechtigt. Nach der Überschussdeklaration 2007 erfolgen bei Altersrenten während des Rentenbezugs keine Überschusszuführungen.
Je nach Generation der zugrundeliegenden Versicherung können unterschiedliche Verwendungsvarianten der Überschusszuführungen vereinbart sein. Unabhängig von der Verwendungsvariante ist jedoch die Höhe der Überschusszuführung einer Altersrentenversicherung gleich.
- Was muss ich beachten, wenn ich meine betriebliche Altersversorgung bei der ehemaligen Mannheimer Lebensversicherung AG abgeschlossen habe?
Auch diese Verträge sind von der Übertragung nicht beeinträchtigt worden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Vertrag in jedem Fall weiterzuführen. Die im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Versicherungsverträge begründen ein arbeitsrechtliches Versorgungsversprechen, das auch bei einer Kündigung eingehalten werden muss. Sollte nach den Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes eine vorzeitige Vertragskündigung möglich sein, weisen wir darauf hin, dass wir in diesem Fall nur den Rückkaufswert zahlen können. Sollten Sie dennoch einen neuen Vertrag mit einem anderen Versicherer abschließen, müssten Sie sich als Arbeitnehmer bei einer Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung auf eine erneute Gesundheitsprüfung einstellen. Außerdem wird dann wegen des höheren Eintrittsalters ein im Verhältnis höherer Beitrag fällig. Wenn Sie zwischenzeitlich die Beitragszahlungen eingestellt haben sollten, Ihren Vertrag aber weiterführen möchten, sollten Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen. Andernfalls müssen wir Ihren Vertrag leider kündigen.
Antworten zur Protektor Lebensversicherungs-AG
- Hat die Protektor Lebensversicherungs-AG die ehemalige Mannheimer Lebensversicherung AG gekauft?
Nein. Neben der Übertragung der Versicherungsverträge haben wir grundsätzlich nur den zugehörigen Kapitalanlagebestand übernommen. Die stillen Lasten sind durch den Einschuss unserer Aktionäre ausgeglichen worden. Die Mannheimer Lebensversicherung AG war danach eine Gesellschaft ohne Geschäftszweck und hat ihre Geschäftstätigkeit aufgegeben.
Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist auch nicht Gesamt-Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Mannheimer Lebensversicherung AG.
- Was geschieht mit den Gewinnen, die die Protektor Lebensversicherungs-AG macht?
Die Protektor Lebensversicherungs-AG wurde aktiv, um die Leistungsversprechen der Kunden aus Ihren Verträgen mit der ehemaligen Mannheimer Lebensversicherung AG zu schützen. Mit den aus Ihren Beiträgen am Kapitalmarkt erwirtschafteten Erträgen wird deshalb in erster Linie der Versicherungsbestand gesichert und konsolidiert. Weil wir wie ein ganz normaler Lebensversicherer arbeiten, werden Ihre Beiträge rentabel angelegt. Gewinne aus diesen Anlagen kommen Ihnen im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zugute. Nach Aufbau ausreichender Reserven werden in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung auch Überschussbeteiligung gewährt.
- Kann ich eine neue Lebensversicherung bei der Protektor Lebensversicherungs-AG abschließen?
Nein. Das ist das Besondere: Die Protektor Lebensversicherungs-AG wird keine Neuverträge abschließen. Wir konzentrieren uns ausschließlich auf die Sicherung Ihrer Beitragszahlungen, die Vertragsverwaltung und den Kundenservice.