Bestandsübertragungsvertrag durch BaFin genehmigt – Protektor übernimmt Vertragsbestand der Mannheimer Lebensversicherung AG – Sicherheit für Kunden wiederhergestellt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den zwischen der Protektor Lebensversicherungs-AG und der Mannheimer Lebensver-sicherung AG geschlossen Bestandsübertragungsvertrag am 1. Oktober 2003 genehmigt. Gemäß § 14 Versicherungsaufsichtsgesetz geht damit der gesamte Versicherungsbestand mit Wirkung zum 1. Juli 2003 auf die Protektor über.
Als Folge der Bestandsübertragung tritt Protektor auch in die Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse von 138 Angestellten der Mannheimer Leben ein, die seit 1. Oktober 2003 Mitarbeiter von Protektor sind.
Die rund 245.000 Kunden von Protektor sind Ende September über die Bestandsübertragung informiert worden. Protektor wird die Erfüllung der laufenden rund 345.000 Verträge sicherstellen. Leistungsanspruch und Risikoschutz der ursprünglich mit der Mannheimer Lebensversicherung AG vereinbarten Verträge bleiben in vollem Umfang erhalten.
Mannheim, 2. Oktober 2003