Information zur Übertragung des Versicherungsbestandes der Mannheimer Leben auf Protektor
Am 10/11. Juli wurden die Verhandlungen zwischen der Protektor Lebensversicherungs-AG mit der Mannheimer Lebensversicherung AG und der Mannheimer Holding (MAG) in einem Eckpunktepapier zur Überleitung des Lebensbestandes zum Abschluss gebracht.
Inhalte des Eckpunktepapiers
Nach den getroffenen Vereinbarungen übernimmt Protektor den gesamten Versicherungsbestand per 30.06.2003 zuzüglich der an diesem Stichtag in der Antragsprüfung befindlichen Anträge, sofern sie zu einem Vertragsabschluss führen.
Weiterhin übernimmt Protektor alle Kapitalanlagen sowie alle übrigen bilanzierten Aktiva und Passiva, Verträge und Rechtsstellungen.
Die IT-Lizenzen werden übernommen, soweit sie zur Bestandsverwaltung durch Protektor erforderlich sind.
Protektor übernimmt alle Mitarbeiter der Mannheimer Leben, die für die Verwaltung und Regulierung der Lebensversicherungsverträge tätig sind.
Durch Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsverträge mit Dienstleistern anderer Gesellschaften der Mannheimer Holding zu marktüblichen Konditionen wird sichergestellt, dass die Verwaltung und Regulierung zunächst wie bisher erfolgen kann.
Gegenüber Vermittlern übernimmt Protektor die Verpflichtung zur Zahlung der Bestandspflegeprovisionen sowie der Abschlussprovisionen für Erhöhungen aus Dynamik oder aus anderen versicherungsvertraglichen Optionen.
Zum Zwecke der Ermittlung eines Ausgleichsanspruchs für die Unterdeckung bei den Kapitalanlagen wird eine Bilanz auf den 30.06.2003 erstellt. Diese erfolgt für die Kapitalanlagen auf der Basis der Zeitwerte, im Übrigen auf der Basis der nach HGB anzusetzenden Buchwerte. Ein Bestandswert wird nicht angesetzt. Die sich dadurch ergebende Unterdeckung der übernommenen Aktiva gegenüber den übernommenen Passiva wird dadurch ausgeglichen, dass die Mannheimer Lebensversicherung (MLV) in entsprechender Höhe eine Verbindlichkeit gegenüber Protektor übernimmt. Nach Abzug des Eigenkapitals beträgt diese Unterdeckung nach derzeitigem Kenntnisstand 215 bis 230 Mio. EUR. Die endgültige Festsetzung der Zeitwerte für Grundstücke und Private Equity bedarf noch der Prüfung und Bestätigung durch die Wirtschaftsprüfer.
Diese Verbindlichkeit wird von MLV dadurch erfüllt, dass MLV in entsprechendem Umfang die (künftige) Forderung auf Verlustausgleich gegen die Mannheimer Holding an Protektor abtritt. Der verbleibende Verlustausgleichsanspruch in Höhe des Eigenkapitals (ca. 78,5 Mio. EUR) verbleibt bei MLV.
Zur Vermeidung der Insolvenz der Holding wird der abgetretene Teil des Verlustausgleichsanspruchs in ein verzinsliches Darlehen von Protektor an MAG umgewandelt. Darlehenstilgung und Zinsen erfolgen aus dem überwiegenden Teil der künftigen Jahresüberschüsse und ggf. aus Liquidationserlösen der MAG.
Soweit die nicht versicherungsbestandsbezogenen Aktiva (ohne Verlustausgleichsanspruch) zur Deckung der nicht versicherungsbestandsbezogenen Passiva nicht ausreichen sollten, wird die Differenz von der MAG gegenüber Protektor sofort ausgeglichen.
Hinsichtlich der Auswirkungen der Übertragung des Bestandes der MLV auf Protektor auf die Einschussverpflichtungen der Aktionäre von Protektor muss außer der ausreichenden Dotierung des Deckungsstocks und des übrigen verbundenen Vermögens das Solvabilitätserfordernis bedeckt werden. Das Solvabilitätserfordernis liegt nach noch nicht per 30.06.2003 aktualisierten Schätzungen bei ca. 143 Mio. EUR.
Nächste Schritte
Vertragsabschluss:
Im Eckpunktpapier sind naturgemäß noch viele Details nicht geklärt. Die Protektor befindet sich darüber in Gesprächen mit der Mannheimer Holding und der BaFin sowie externen Beratern. Ziel ist es, bis Mitte August zu einem endgültigen Vertragsabschluss zu gelangen.
Fixiert werden müssen umfangreiche Regelungen zu den künftigen Dienstleistungen der Mannheimer für Protektor, z. B. zu den tatsächlich notwendigen Leistungen für einen Bestand ohne Neugeschäft, die Kostenkalkulation und Transparenz der Kostenabrechnung.
Ein weiteres Ziel ist die genaue Identifikation, Abgrenzung und Dokumentation aller mit dem Bestandsübergang übernommenen Verpflichtungen.
Bestandsübertragung:
Um weitere Unsicherheit bei den Kunden der Mannheimer zu vermeiden, strebt Protektor eine möglichst schnelle physische Bestandsübertragung an. Eine gemeinsame Projektgruppe hat begonnen, die dazu notwendigen Änderungen in den IT-Programmen zu identifizieren und umzusetzen.
Eine Bestandsumstellung per Ende September 2003 wird für realistisch gehalten.
Verwaltung der Kapitalanlagen
Der Verwaltung der Kapitalanlagen gilt die besondere Aufmerksamkeit der Protektor. Die Verwaltung ist bereits heute auf die Mannheimer Asset Management Kapitalanlagegesellschaft ausgegliedert, so dass nach gründlicher Bestandsaufnahme möglichen Alternativen geprüft werden können.
Verwaltung der Versicherungsbestände
Derzeit ist die Produktlandschaft relativ komplex, die Verwaltungsprozesse sind hochgradig integriert. Für die Zukunft strebt die Protektor deshalb mit Vehemenz an:
- Vereinheitlichungen bei den Produkten,
- effiziente Arbeitsabläufe im Hinblick auf die durch Wegfall des Neugeschäfts reduzierten Kundenanforderungen,
- eine entsprechend angepasste Aufbauorganisation und Kapazitätsplanung,
- eine transparente Kostenverrechnung sowie
- eine weitgehende Kapselung der technischen Systeme für die Zwecke von Protektor.
Für einen reibungslosen Bestandsübergang ist die zeitnahe, konsequente Kommunikation des Prozesses in der Mannheimer Gruppe sowie eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Information der Kunden entscheidend.
Berlin, den 31. Juli 2003