Lebensversicherer erneuern freiwillige Zusage zum Schutz von Lebensversicherungsverträgen
Die deutschen Lebensversicherer haben gegenüber der Protektor Lebensversicherungs-AG ihre Selbstverpflichtungserklärung erneuert. Der gesetzlich vorgeschriebene Schutz der Versicherungskunden für den Fall einer drohenden Unternehmensinsolvenz, der bis zum Jahr 2009 ein Volumen von etwa 1,2 Milliarden Euro erreicht, wird damit schon heute auf 6 Milliarden Euro aufgestockt. Dies ergibt sich aus der Selbstverpflichtungserklärung, die die Branche bereits Anfang 2003 freiwillig abgegeben hat. Hinsichtlich des seit Mai letzten Jahres bestehenden zusätzlichen gesetzlichen Schutzes wurde die Selbstverpflichtungserklärung jetzt angepasst. Mit der Verwaltung sowohl der gesetzlichen wie auch der freiwilligen Schutzeinrichtung ist die Protektor Lebensversicherungs-AG betraut.
Mit ihrer Selbstverpflichtungserklärung bietet die Branche ergänzend zum gesetzlichen Sicherungsfonds ab sofort einen im europäischen Vergleich einzigartigen Vertragsschutz für Lebensversicherungskunden. Die deutschen Lebensversicherer stärken damit das Kundenvertrauen in die Sicherheit ihrer Alters- und Risikovorsorgeprodukte.