Protektor baut Sicherungsfonds auf
Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist durch Rechtsverordnung vom 11. Mai 2006 vom Bundesministerium der Finanzen mit den Aufgaben und Befugnissen des Ende 2004 gesetzlich verankerten Sicherungsfonds für die Lebensversicherer betraut worden. Der gesetzliche Sicherungsfonds schützt Versicherungsnehmer der Lebensversicherung vor den Folgen möglicher Schieflagen von Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland. Die für den Sicherungsfonds im Versicherungsaufsichtsgesetz geschaffenen Regelungen sehen vor, Versicherungsbestände auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übernehmen und zu sanieren. Zur Sanierung baut der Sicherungsfonds über einen Zeitraum von fünf Jahren durch Beitragszahlungen seiner Mitglieder ein Vermögen von ca. 500 Mio. EUR auf. Einschließlich Sonderbeiträgen stehen dem von der Protektor Lebensversicherungs-AG verwalteten Sicherungsfonds dann Sicherungsmittel von ca. 1 Mrd. EUR zur Verfügung.
Die Protektor Lebensversicherungs-AG wird diese Aufgabe neben der bisherigen Tätigkeit, der Fortführung des mit Mitteln seiner Aktionäre erfolgreich sanierten Versicherungsbestandes der ehemaligen Mannheimer Lebensversicherung AG, wahrnehmen.